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Veranstaltungen

Heute
  • Achsgeometrie – 2026

    ZFT - Zentrum für Fahrzeugtechnik Straubinger Str. 85, Plattling, Deutschland

    Innerhalb dieser Veranstaltung werden alle erforderlichen Kenntnisse zur Funktion der einzelnen Fahrwerkskomponenten im Zusammenspiel aller statischen und dynamischen Einflussgrößen vermittelt.

  • UVV-Kompaktseminar – 2026

    ZFT - Zentrum für Fahrzeugtechnik Straubinger Str. 85, Plattling, Deutschland

    Mit diesem UVV-Kompaktseminar werden die Teilnehmer in die Lage versetzt, als Befähigte Person Prüfungen nach der Betriebssicherheitsverordnung an technischen Anlagen auf Grundlage der Vorgaben des Gesetzgebers und der Berufsgenossenschaften durchzuführen.

  • Die Tätigkeit des Prüfingenieurs und Sachverständigen im rechtlichen Umfeld – 2026

    ZFT - Zentrum für Fahrzeugtechnik Straubinger Str. 85, Plattling, Deutschland

    Der Teilnehmer vertieft sein Wissen hinsichtlich rechtsrelevanter Themen, die mit seiner Betrauung und der damit verbundenen Tätigkeit einhergehen. Anhand von realen Fallbeispielen wird das rechtliche Umfeld des Prüfingenieurs und Sachverständigen beleuchtet. Dieses erstreckt sich vom Verhalten im Straßenverkehr bis hin zu möglichen Fehleinschätzungen in der amtlichen Fahrzeugüberwachung und bei der Begutachtung von Fahrzeugen.

  • Aktuelle Aspekte zu Vorschriftenänderungen im Straßenverkehrsrecht – 2026 (2)

    ZFT - Zentrum für Fahrzeugtechnik Straubinger Str. 85, Plattling, Deutschland

    Die Prüfingenieure werden über den aktuellen Änderungsstand verkehrsrechtlicher Vorschriften sowie über technische und verkehrspolitische Zusammenhänge und Entwicklungen informiert und in die Lage versetzt, diese Vorschriften bei ihrer Prüftätigkeit korrekt anzuwenden.

  • Begutachtungen gem. § 19(2) StVZO und § 21 StVZO – 2026

    ZFT - Zentrum für Fahrzeugtechnik Straubinger Str. 85, Plattling, Deutschland

    Mit Inkrafttreten der 56. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften ergeben sich zahlreiche. Auswirkungen auf Begutachtungen gem. SS 19 und 21 StVZO. Danach kommen bei Änderungen an Fahrzeugen mit Erstzulassung ab dem 01.11.2024 nationale Bauvorschriften der StVZO kaum noch zur Anwendung.