Mit Inkrafttreten der 56. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften ergeben sich zahlreiche. Auswirkungen auf Begutachtungen gem. SS 19 und 21 StVZO. Danach kommen bei Änderungen an Fahrzeugen mit Erstzulassung ab dem 01.11.2024 nationale Bauvorschriften der StVZO kaum noch zur Anwendung.





