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Begutachtungen gem. § 19(2) StVZO und § 21 StVZO – EU-Recht in der nationalen Einzelgenehmigung

11. Oktober, 09:00 - 16:00

Mit Inkrafttreten der 56. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften ergeben sich zahlreiche. Auswirkungen auf Begutachtungen gem. SS 19 und 21 StVZO. Danach kommen bei Änderungen an Fahrzeugen mit Erstzulassung ab dem 01.11.2024 nationale Bauvorschriften der StVZO kaum noch zur Anwendung. Hier gelten, wie beim Neufahrzeug nun die Anforderungen der jeweiligen EU-Rahmenverordnungen. Neben der Neufassung des S 19 StVZO werden Teilegutachten künftig entfallen. Allgemeine Betriebserlaubnisse (ABE) nach S 22 StVZO für Fahrzeugteile werden vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nicht mehr neu erteilt und durch nationale Teiletypgenehmigungen (TTG) ersetzt. Das Seminar erläutert die Neuerungen und Übergangsbestimmungen innerhalb der StVZO und gibt einen Ausblick auf künftige Änderungen und deren Tag des Inkrafttretens. Anhand von praktischen Beispielen werden dem Teilnehmer alle Unterschiede bei der Gutachtenerstellung mit Blick auf die EIJ-Nachweisliste, vermittelt.

  • Inhalte der 56. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
  • Gültigkeit von Teilegutachten
  • Gültigkeit von ABE gem. 22 StVZO
  • Nationale Teiletypgenehmigung gem. 22 StVZO
  • Beispiele zu Begutachtungen gem. 19(2) StVZO
  • Beispiele zu Begutachtungen gem. 5 21 StVZO

Dozent: Jens Greis

Anrechenbar FPI / USB: 1 Tag

Teilnahmegebühr (exkl. MwSt.): 169,00 €

Seminarnummer GTÜ: 2025-200-314-37

Anmeldung über GTÜ Akademie

Details

Datum:
11. Oktober
Zeit:
09:00 - 16:00
Veranstaltungskategorien:
,

Veranstaltungsort

ZFT – Zentrum für Fahrzeugtechnik
Straubinger Str. 85
Plattling, 94447 Deutschland

Veranstalter

GTÜ Akademie
Telefon
0711 97676-0
E-Mail
info@gtue.de
Veranstalter-Website anzeigen

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