Begutachtungen gem. § 19(2) StVZO und § 21 StVZO – 2026

Mit Inkrafttreten der 56. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften ergeben sich zahlreiche. Auswirkungen auf Begutachtungen gem. SS 19 und 21 StVZO. Danach kommen bei Änderungen an Fahrzeugen mit Erstzulassung ab dem 01.11.2024 nationale Bauvorschriften der StVZO kaum noch zur Anwendung. Hier gelten, wie beim Neufahrzeug nun die Anforderungen der jeweiligen EU-Rahmenverordnungen. Neben der Neufassung des S 19 StVZO werden Teilegutachten künftig entfallen. Allgemeine Betriebserlaubnisse (ABE) nach S 22 StVZO für Fahrzeugteile werden vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nicht mehr neu erteilt und durch nationale Teiletypgenehmigungen (TTG) ersetzt. Das Seminar erläutert die Neuerungen und Übergangsbestimmungen innerhalb der StVZO und gibt einen Ausblick auf künftige Änderungen und deren Tag des Inkrafttretens. Anhand von praktischen Beispielen werden dem Teilnehmer alle Unterschiede bei der Gutachtenerstellung mit Blick auf die EIJ-Nachweisliste, vermittelt.
- Inhalte der 56. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
- Gültigkeit von Teilegutachten
- Gültigkeit von ABE gem. 22 StVZO
- Nationale Teiletypgenehmigung gem. 22 StVZO
- Beispiele zu Begutachtungen gem. 19(2) StVZO
- Beispiele zu Begutachtungen gem. 5 21 StVZO
Dozent: Dipl.-Ing. (FH) Konrad Deuschle
Anrechenbar FPI / USB: 1 Tag
Teilnahmegebühr (exkl. MwSt.): 179,00 €
Seminarnummer GTÜ: 2026-200-314-27






